Heft 02|2025
Selbstbestimmungsgesetz. Das bin ich nicht!
Seit dem 1. November 2024 gilt bundesweit das Selbstbestimmungsgesetz. Trans*, inter* und nichtbinäre Personen (s. Kasten zur Begriffsklärung) können seither ihren Vornamen und Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern lassen. Die MÄA sprachen darüber mit Patricia Schüttler, Assistentin beim Transgenderzentrum der Dr. Lubos Kliniken und 1. Vorsitzende der Selbsthilfeorganisation Trans-Ident e.V.