Leitartikel

Reanimation: Alarm per Smartphone, Kampf gegen die Uhr

Bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand zählt jede Minute. Diese Minute(n) gewinnen möchte das Projekt „München rettet Leben“ ab dem 1. September 2021. Die MÄA sprachen darüber mit der Münchner Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek und dem Notfallmediziner Dr. Thorsten Kohlmann.
Reanimation: Alarm per Smartphone, Kampf gegen die Uhr
Reanimaton: Alarm per Smartphone, Kampf gegen die Uhr

Foto:shutterstock

Frau Zurek, Herr Kohlmann, was kann man sich unter dem Projekt „München rettet Leben“ vorstellen?

Zurek: Es ist ein Kooperationsprojekt zwischen Stadt und Landkreis München sowie dem Arbeitskreis Notfallmedizin und Rettungswesen e.V. (ANR), der Integrierten Leitstelle und dem Rettungszweckverband. Ziel ist es, bei medizinischen Notfällen wie einem Herz-Kreislauf-Stillstand das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu verkürzen.

Kohlmann: Die Initiative dazu kam von den beiden Stadträten Prof. Dr. Hans Theiss und Michael Kuffer. Im März 2020 war das Projekt schon fertig geplant, als die Corona-Pandemie dazwischen kam. Über die App „Mobile Retter“ auf dem Smartphone werden dabei Personen alarmiert, die qualifiziert Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen können und sich zufällig in der Nähe befinden.

Welche Personen sind das?

Kohlmann: Das Projekt besteht aus drei Phasen: In der ersten Phase, ab dem 1. September, sprechen wir ausschließlich aktiv im Rettungs- und Notarztdienst tätige Kolleg*innen an. Sie kennen sich nicht nur mit einem Herz-Kreislauf-Stillstand aus, sondern auch mit Notfallsituationen im Allgemeinen. In der zweiten Phase integrieren wir weitere Menschen, die nicht aktiv in der Notfallmedizin tätig sind, aber über medizinisches Wissen verfügen – also Ärzt*innen, Pflegekräfte und medizinische Fachangestellte. In der dritten Phase schließlich möchten wir geschulte medizinische Laien einbinden. Durch die drei Phasen können wir im Laufe des Projekts immer mehr dazulernen und es optimieren.

Zurek: Es war uns von Anfang an wichtig, auch medizinische Laien anzusprechen, denn nicht immer ist gerade ein Arzt oder eine Ärztin vor Ort, wenn jemand in eine lebensbedrohliche Situation gerät. Auch Laien mit einer Fortbildung sollten sich ihrer Stärken bewusst sein. Wir können ihr zusätzliches Potential nutzen.

Steht diese Form der Hilfe in Konkurrenz zu den Notärzt*innen?

Kohlmann: Nein. Es geht uns nicht darum, den Rettungsdienst zu ersetzen, sondern wir möchten noch mehr tun, um bewusstlosen Menschen mit einem Herz-Kreislauf-Stillstand schnell zu helfen. Dabei greift ein Zahnrädchen in das andere. Als erstes Flächen-Bundesland haben wir in Bayern 2012 die telefonische Anleitung zur Reanimation eingeführt: Die Leitstelle disponiert nicht nur Rettungsmittel, sondern sagt Anrufer*innen auch, was sie tun sollen, wenn jemand einen Herz-Kreislauf-Stillstand hat. Nun können wir diesen weiteren Ansatz in die Rettungskette integrieren.

Zurek: Wir möchten das richtige Mittel in der richtigen Situation einsetzen, um dadurch Leben zu retten. Bei etwa der Hälfte aller Fälle eines Herz-Kreislauf-Stillstands sind Zeugen in der Nähe. Die Quote der Menschen, die mit Wiederbelebungsmaßnahmen beginnen, liegt aber nur bei rund 40 Prozent. Norwegen allerdings hat mittlerweile eine Quote von 71 Prozent. Und als man in Dänemark eine Kampagne zur Laienreanimation gestartet hat, kam man in relativ kurzer Zeit von 21 auf 45 Prozent. Man sieht also, welches Potential darin steckt.

Wie läuft die Alarmierung ab? Muss ich als Helfer*in immer bereitstehen?

Kohlmann: Wenn der Notruf bei der Leitstelle eingeht, wird bei Meldebildern wie einem Herz-Kreislauf-Stillstand oder einer bewusstlosen Person parallel zur Alarmierung des Rettungsdiensts die Information an einen Server geschickt, der potenzielle Helfer*innen über die App identifiziert und alarmiert. Falls sie verfügbar und in der Nähe sind, werden sie nach ihrer Bestätigung von der App zum Notfallort geleitet. Sie müssen aber nicht immer verfügbar sein. Sie können bestimmte Zeiten festlegen oder das System spontan aktivieren bzw. deaktivieren. Keiner ist dazu verpflichtet, in seiner Freizeit Tag und Nacht erreichbar zu sein. Das geht auch gar nicht, z.B. wenn man mit kleinen Kindern unterwegs ist und diese beaufsichtigen muss. Sie können einen Einsatz jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Konsequenzen ablehnen oder einfach nicht auf die Alarmierung reagieren. Dann wird nach zehn Sekunden eine weitere Person in der Nähe alarmiert.

Zurek: Das System sucht nach Helfer*innen, die sich im Umkreis von 400 Metern befinden. Ich finde es sehr gut, dass es auf Freiwilligkeit beruht und dadurch für einen größeren Kreis von Menschen attraktiv ist. Alle wissen, dass sie sich auch mal „ausklinken“ können, wenn es gerade nicht passt. Aber je mehr Menschen die App haben, umso mehr machen vielleicht auch mit.

Wie können Interessierte am Projekt teilnehmen?

Kohlmann: In der Phase 1 erhalten Notfallmediziner*innen vom ÄKBV per Mail einen Link zu einem Video und weitere Informationen, z.B. die Teilnahmebedingungen. Wer am System teilnehmen möchte, registriert sich in der App „Mobile Retter“ via Apple AppStore/Google Playstore, schaut das Video und schickt die unterschriebenen Teilnahmebedingungen sowie eine Kopie des Qualifikationsnachweises an den ANR. Erst danach werden sie von uns im System aktiviert. In der zweiten Phase, bei den nicht notfallmedizinisch tätigen Ärzt*innen bzw. anderen Gesundheitsberufen, koppeln wir uns an bestehende Schulungen zur Reanimation, etwa beim ÄKBV. Geschulte Interessent*innen werden nach Zusendung ihrer Qualifikation und der unterschriebenen Teilnahmebedingungen eben[1]alls freigeschaltet. In der dritten Phase werden wir auch bei den medizinischen Laien Schulungen nutzen, um Interessierte zu gewinnen. Je nach Verlauf der Corona-Pandemie müssen wir die Konzepte anpassen. Wir möchten die Helfer*innen auf keinen Fall gefährden.

Wie kam es zur Zusammenarbeit zwischen Stadt und ANR?

Zurek: Nach dem Stadtratsbeschluss wurden wir beauftragt, ein Konzept zu erstellen, das in Zusammenarbeit mit dem Rettungszweckverband, dem Kreisverwaltungsreferat und dem ANR entstand. Der ANR und wir sind aufeinander zugegangen. Schließlich haben wir eine technische Lösung ausgeschrieben, die letztlich an die an die Bietergemeinschaft Adesso AG/ medgineering GmbH vergeben wurde.

Kohlmann: Der ANR existiert bereits seit 1993. Wir sind neutral und keiner bestimmten Organisation oder Berufsgruppe zuzuordnen. Unsere Aufgaben sind unter anderem die Förderung von wissenschaftlichen Forschungsprojekten, Fortbildungsveranstaltungen, Workshops und Symposien sowie die Aufklärung der Allgemeinheit. Wir sind für Recruiting und Betreuung der Teilnehmer*innen zuständig, die Stadt für die Öffentlichkeitsarbeit in Richtung Bevölkerung.

Zurek: Im Zweifel sind wir Partner*innen und ziehen alle am gleichen Strang. Wir sind sehr froh, dass mittlerweile auch der Landkreis München mit von der Partie ist. Denn wenn jemand einen Herz-Kreislauf-Stillstand erleidet, sollte es keine Rolle spielen, ob dieser auf dem Territorium der Stadt oder des Landkreises stattfindet.

Können Laien überhaupt leisten, was Notfallmediziner*innen sonst tun?

Kohlmann: Diejenigen, die alarmiert werden, kennen sich nach ihrer Schulung in jedem Fall soweit aus, dass sie qualifiziert handeln können. Es gibt aber natürlich Einsatzorte, an die wir keine Laien-Helfer*innen schicken werden – z.B. in Krankenhäuser, wo schon qualifiziertes Personal vorhanden ist oder auch an schwer zugängliche Orte wie Justizvollzugsanstalten oder Werksgelände. Auch wenn Gewalt im Spiel ist, bei Suiziden oder schweren Verkehrsunfällen werden wir dies nicht tun.

Zurek: Das Gleiche gilt bei Stürmen oder Hochwasserlagen, in denen man ja auch z.B. einen Herz-Kreislauf-Stillstand erleiden kann.

Kohlmann: Trotzdem brauchen manche Helfer*innen nach einem Einsatz womöglich Unterstützung. Daher haben wir auch das Kriseninterventionsteam München (KIT) eingebunden. Sie sind für Laien wie professionellen Helfer*innen da, wenn es etwas zu besprechen gibt. Natürlich brauchen Profis nicht nach jeder Reanimation eine Psychotherapie. Aber es macht einen Unterschied, ob man in einem beruflichen Setting mit einem Notfalleinsatz rechnet, oder ob man aus einer Privatsituation heraus ohne Dienstkleidung, Material oder Kolleg*innen zu einem Notfall gerufen wird.

Was tue ich, wenn ich als Notfallmediziner*in ab September mitmachen möchte?

Kohlmann: Der ÄKBV geht in der ersten Phase von sich aus auf potenzielle Teilnehmer*innen zu. Danach werden wir die anderen Gesundheitsberufe einbinden.

Zurek: Schon jetzt kann man sich aber auf der Internetseite www. muenchen-rettet-leben.de über das Projekt informieren. Die Freischaltung erfolgt über den ANR, wenn die genannten Voraussetzungen vorliegen.

Das Gespräch führte Stephanie Hügler

MÄA Nr. 18 vom 27.08.2021