Leitartikel

Bei Gewalt gegen Frauen und Mädchen - Null Toleranz!

Sexualisierte und häusliche Gewalt haben in der Pandemie wahrscheinlich zugenommen oder wurden seltener entdeckt. Das gilt womöglich auch für die als „weibliche Beschneidung“ bekannte Female Genital Mutilation (FGM). Beides – häusliche Gewalt und FGM – waren Themen der 142. Delegiertenversammlung am 23. September.
Bei Gewalt gegen Frauen und Mädchen - Null Toleranz!
Bei Gewalt gegen Frauen und Mädchen - Null Toleranz!

Foto: shutterstock

 

Jeden zweiten bis dritten Tag geschieht in Deutschland ein Mord an einer Frau aus Trennungsgründen. Insgesamt 1.705 sexualisierte Straftaten an Frauen und Mädchen verzeichnete die Kriminalstatistik in München Stadt und Land im vergangenen Jahr. Dazu zählten mehr als 300 Vergewaltigungen, über 300 Fälle von häuslicher Gewalt und über 200 Missbrauchsfälle an Kindern. Und das ist mit Sicherheit nicht alles: Expert*innen gehen von einer Dunkelziffer von um die 75 Prozent aus. Gleichzeitig gelten mehr als 3.300 Mädchen unter 18 als akut von FGM gefährdet. Und über 12.000 Frauen in Bayern sind bereits „beschnitten“ – wichtige Gründe, um sich in der Ärzteschaft mit diesen Themen zu beschäftigen. Die Delegierte Dr. Ursula von Gierke hatte den Abend gemeinsam mit dem Vorstand organisiert und stellte die Referentinnen vor.

Den Anfang machte Marion Winterholler von der Koordinierungsstelle S.I.G.N.A.L e.V. in Berlin mit ihrem Überblick zur Instanbul Konvention. Dabei betonte sie, wie wichtig das Engagement von Ärztinnen und Ärzten dazu ist: Rund 29 Prozent der von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen wenden sich Winterholler zufolge zunächst an Ärzt*innen, nicht etwa an Frauenhäuser. Dabei gelte es, der Scham vieler Opfer angemessen zu begegnen. Die Istanbul Konvention mit ihren vier Säulen Prävention, Schutz und Unterstützung, Strafverfolgung und integrierte Richtlinien wende sich daher auch Ärztinnen und Ärzte: Sie müssten gut mit Polizei, Kita und Schule, Beratungsstellen und der Community zusammenarbeiten, um Gewalt zu verhüten, zu beseitigen und Täter*innen zu verfolgen.

Das 2018 von Deutschland ratifizierte europäische Menschenrechtsabkommen „Istanbul Konvention“ gilt nicht umsonst als Goldstandard zur Wahrung von Menschenrechten: Es verpflichtet den Staat zu Maßnahmen gegen geschlechtsbezogene Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt – in verschiedenen Artikeln von der Datensammlung der bisher viel zu selten erhobenen Daten und Forschung, der Aus- und Fortbildung bis hin zur Information und Einrichtung allgemeiner und spezieller Dienste für Opfer verschiedener Gewaltformen.

Dafür genügten keine einzelnen Maßnahmen, sagte Winterholler, sondern es brauche ein Konzept und Zusammenwirken, zum Beispiel durch eine bessere Information von Betroffenen, wo es Hilfe gibt, aber auch durch eine genaue Dokumentation von Verletzungen durch Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen, Zahnärzt*innen sowie Kieferchirurg*innen. Die Referentin, die unter anderem in London eine Ambulanz gegen häusliche Gewalt aufgebaut hat, forderte gemeinsame Handlungsabläufe, Standards und mehr Fort-und Ausbildung zum Thema. Sie ermutigte Ärzt*innen dazu, gezielt nach Gewalterfahrungen zu fragen: Die Ausrede, das Thema sei zu privat, könne nicht gelten. Wer Probleme mit Inkontinenz thematisiere, könne auch Gewalterfahrungen ansprechen. Winterholler verwies auf den rund 250 Seiten umfassenden Staatenbericht GREVIO der Bundesregierung zu Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt. Dieser betont unter anderem die wichtige Rolle des Gesundheitswesens und weist darauf hin, dass das Thema bereits jetzt in Aus- und Fortbildung unterrichtet werden kann. SIGNAL e.V. hat die WHO-Leitlinien zum Thema übersetzt (s. Kasten).

Aus ihren Erfahrungen in der rechtsmedizinischen Praxis berichtete anschließend Dr. Claudia Helmreich, die in der klinischen Rechtsmedizin und Verkehrsmedizin sowie für die bayerische Kinderschutzambulanz an der LMU arbeitet. In ihrer Freizeit kümmern sie und ihre Kolleg*innen sich unbezahlt auch um Opfer häuslicher Gewalt. Die Untersuchungsstelle für Opfer häuslicher Gewalt erfahre nicht die gleiche staatliche Förderung wie die Kinderschutzambulanz. Obwohl sie bereits seit über zehn Jahren existiere, müssten Informationen dazu im Netz häufig erst eine Weile gesucht werden (Link dazu s. Kasten). Auch existiere noch kein vergleichbares Telemedizinportal für Ärzt*innen wie für die Kinderschutzambulanz. Nur ein Flyer und verschiedene Formulare und Informationsbögen stünden zum Download bereits. Insgesamt gebe es im Bereich häusliche und sexualisierte Gewalt in Bayern noch keine einheitliche Versorgung. Dabei ist die lückenlose Dokumentation von häuslicher Gewalt äußerst wichtig: Zu häufig sind Dokumentationsbögen nicht genau ausgefüllt, und die Betroffenen haben später Erinnerungslücken, was wiederum ihren weiteren Schutz und die Verfolgung der Straftaten erschwert. Helmreich warb für eine genaue und zeitnahe Dokumentation mit Dokumentationsbogen, Fotoapparat und Maßstab nach dem Motto "ein Bild sagt mehr als tausend Worte". Darüber hinaus helfen Abstriche an verschiedenen Körperstellen und bei der Bekleidung sowie Blut- und Urinproben. Im Zentrum stehe natürlich die medizinische Versorgung und Verweisung an Kliniken und Praxen anderer Disziplinen, Hilfsangebote und Frauenhäuser. Künftige Ziele müssten die flächendeckende, niederschwellige Versorgung in ganz Bayern sein, die Etablierung von Qualitätsstandards, die Verzahnung der Hilfsangebote und die Schaffung eines vergleichbaren Telemedizinportals wie für die Kinderschutzambulanz.

Welche Ausmaße Gewalt gegen Frauen und Mädchen annehmen kann, illustrierte Dr. Eiman Tahir, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, anschließend mit Bildern von durch FGM „beschnittenen“ Frauen und Mädchen aus ihrer Praxis. FGM ist in den Kulturen der gesamten Sahelzone Afrikas weit verbreitet und wird dort in vielen Fällen nicht etwa heimlich durchgeführt, sondern oft mit einem Dorffest an jungen Mädchen zelebriert. Die so verstümmelten Mädchen dürfen während des meist ohne Betäubung von medizinischen Laien durchgeführten Eingriffs nicht weinen oder schreien, weil sonst ihre spätere Hochzeit auf dem Spiel steht. Vielen werden anschließend die Beine für sechs Wochen zusammengebunden, um eine Heilung zu ermöglichen. Trotzdem leiden die meisten ihr Leben lang unter den körperlichen und psychischen Folgen.

In ihrer Praxis vergehe kein Tag, an dem sie keine FGM-Patientin betreue, sagte Tahir. Für viele Betroffene sei ihr Zustand quasi selbstverständlich, weil sie damit aufgewachsen seien. Sie bräuchten daher viel Zeit für eine gute Aufklärung und menschliche Zuwendung. Viele hätten Angst vor Eröffnungsoperationen, etwa vor einer Geburt, sodass es häufiger zu Kaiserschnittgeburten, Geburtsverletzungen, Dammrissen, Blasen- und Scheidenfisteln komme. Schmerzen beim Geschlechtsverkehr führten oft zu Libidoverlust und sexuellen Konflikten, die immer wieder auf Unverständnis und Gewalt beim Partner träfen. Sie kenne in Deutschland nur einen Experten für chirurgische Wiederherstellungsoperationen der meist weitgehend entfernten Klitoris, was aber nur eine verschwindend geringe Zahl an Patientinnen in Anspruch nähmen – aus Angst, dies könne in ihrem Umfeld nicht akzeptiert werden.

Tahir warb besonders für eine gute Prävention und Wachsamkeit von betreuenden Ärzt*innen, darunter auch Pädiater*innen. FGM komme in allen Kinder-Altersgruppen vor, teilweise schon wenige Tage nach der Geburt. Sie selbst informiere Paare daher bereits beim Schwangerschaftsultraschall, dass FGM hierzulande verboten sei und sie eine „Beschneidung“ zur Anzeige bringen werde. Häufig würden Kinder jedoch in den Ferien bei Besuchen im Herkunftsland beschnitten. Wichtig sei daher, immer auf der Hut zu sein, auf Wesensveränderungen bei Mädchen zu achten und neue Evaluationen, etwa bei Einschulungsuntersuchungen, zu finden. Frauen und Paare aus Prävalenzländern bräuchten vor allem mehr Bildung und Aufklärung. Auch FGM-Ersatzrituale und neue finanzielle Perspektiven für Beschneider*innen könnten helfen. „Gesetze alleine helfen nicht. Die Menschen müssen das verstehen!“ sagte Tahir zum Schluss.

Marion Chenevas, Leiterin der Fachstelle „Frau & Gesundheit und Gendermedizin“ am Gesundheitsreferat der Stadt München, berichtete anschließend über ihre dortige Arbeit zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation von Frauen und Mädchen im Hinblick auf Gewalt. Es gebe viele städtische Zuschüsse für Projekte und Schulungen zur Information von Fachkräften. Ein Community-Projekt für Multiplikator*innen und zur Prävention werde etwa vom Verein Imma e.V. durchgeführt. Für medizinisches Fachpersonal empfahl sie unter anderem den neu erstellten „FGM/C-Kitteltaschenleitfaden“ der Stadt München, den die Stadt den ihr bekannten Gynäkolog*innen, Pädiater*innen und Hebammen derzeit zuschickt. Eine Online-Veranstaltung des GSR zum Thema findet am 8. November von 16 bis 18 Uhr statt.

Insgesamt bemängelte Chenevas, dass es für die Akutversorgung nach sexueller Gewalt noch keine einheitlichen Standards gebe. Viele Fachkräfte seien unsicher über das Vorgehen, Gewaltopfer nähmen viel zu selten medizinische und psychosoziale Hilfe an. Nur in fünf bis fünfzehn Prozent der Fälle würden die Delikte überhaupt angezeigt. Chenevas lobte die großartige Zusammenarbeit mit Kliniken und Praxen und regte an, gemeinsam Richtlinien zu entwickeln.

Außer um den Themenschwerpunkt ging es bei der Delegiertenversammlung noch um einen Antrag des Ausschusses Familie und Beruf. Dieser forderte unter anderem eine familienfreundlichere EDV-gestützte Dienstplanung in Kliniken, mehr Teilzeitarbeit und mehr Frauen in Führungspositionen. Dr. Christoph Emminger würdigte außerdem den verstorbenen Delegierten Prof. Detlef Kunze und den Rechnungsprüfer des ÄKBV Dr. Hermann Sendele.

 

Das Gespräch führte Stephanie Hügler

MÄA Nr. 21 vom 08.10.2021