Leitartikel

Weiterbildung leicht gemacht, Praxistipps statt Bürokratie

Was muss im Weiterbildungszeugnis drinstehen? Und wie kann mir die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) helfen? Antworten auf diese und andere Fragen von Dr. Sonja Schniewindt, Dr. Elena Weigl und Dr. Sonja Mathes vom ÄKBV-Ausschuss „Weiterbildung in München“ gaben Dr. Marlene Lessel, André Zolg, Nina Nachtigall und Claudia Kleps von der BLÄK.
Weiterbildung leicht gemacht, Praxistipps statt Bürokratie
Weiterbildung leicht gemacht, Praxistipps statt Bürokratie

Foto: shutterstock

Schniewindt: Was sollten Ärzt*innen beachten, die sich zur Facharztprüfung anmelden möchten?

Nachtigall: Im Zeugnis benötigen wir bestimmte Angaben. Auf unserer Homepage finden Weiterbildungsbefugte daher ein Musterzeugnis zum Download. Wir empfehlen allen Ärzt*innen in Weiterbildung, sich nach dem Ende eines Weiterbildungsabschnitts auf Grundlage des Musters ein jeweils angepasstes Weiterbildungszeugnis ausstellen zu lassen. Detaillierte Informationen dazu befinden sich auf unserer Website.

Leider hat nicht jeder Weiterbilder die Befugnisse für die volle Weiterbildung. Manchmal können wir z. B. nur eine bestimmte Zeitspanne für einen Weiterbildungsabschnitt anrechnen. In solchen Fällen ist es notwendig, an andere Einrichtungen zu rotieren.

Weigl: Woher weiß ich, was ich alles benötige? 

Nachtigall: Alle wichtigen Informationen zur Weiterbildung finden Sie
– außer neben unserer Homepage
– insbesondere im „Meine BLÄK-Portal“.
Beispielsweise können Sie im Portal die Nebenbestimmungen zu Befugnissen einsehen. Dort können Sie auch den Antrag für die Facharztprüfung stellen. Unsere Videotutorials helfen Ihnen dabei, sich hier zurechtzufinden. Auch Ihre persönlichen Daten können Sie dort aktuell halten, wie beispielsweise die E-Mail-Adressen, über die Sie für die Kammer erreichbar sind. Außerdem sehen Sie dort, wie viele Fortbildungspunkte Sie bereits erreicht haben. Wir arbeiten kontinuierlich an weiteren Verbesserungen des Portals.

Zolg: Vielleicht noch eine Ergänzung: Wir legen für alle bei der BLÄK gemeldeten Ärzt*innen einen Zugang zum „Meine BLÄK-Portal“ an. Die Zugangsdaten verschicken wir zusammen mit dem Begrüßungsschreiben. Sollten Sie diese nicht haben, so können Sie dort unter „Registrieren“ einen Zugang beantragen.

Mathes: Welche Fallstricke führen häufig zu Verzögerungen?

Zolg: Viele Probleme verursachen fehlerhaft ausgestellte Weiterbildungszeugnisse. Schwierigkeiten kann es auch geben, wenn jemand die Landesärztekammer gewechselt hat, weil er oder sie beispielsweise in ein anderes Bundesland umgezogen ist. Hier gibt es Unterschiede in der Weiterbildungsordnung, die dazu führen können, dass nicht alle Weiterbildungsabschnitte anerkannt werden können. Ähnlich verhält es sich mit den Fehlzeiten: In vielen Kammern sind z.B. keine sechs Wochen Fehlzeit pro Jahr erlaubt.

Schniewindt: Wie lasse ich mich am besten beraten – telefonisch oder doch lieber per E-Mail, weil es eine verbindlichere Aussage ergibt? Gibt es eine Vorab-Prüfung?

Nachtigall: Wir beraten sowohl telefonisch als auch per E-Mail. Per E-Mail ist es manchmal einfacher, da die Fragen oft präziser formuliert sind. Außerdem können Weiterzubildende im Zeitraum zwischen fünf bis einem Monat vor dem Ende der Weiterbildungszeit einen Vorabantrag einreichen. Wir prüfen diese Anträge so zügig wie möglich. So können wir häufig während der Weiterbildungszeit feststellen, ob noch Dokumente fehlen und nachgereicht werden müssen. Dies beschleunigt den Weg zur Prüfung. Leider können wir vorab aber keine hundertprozentige Zusage treffen, denn manchmal ändert sich der Verlauf der Weiterbildung noch, z.B. aufgrund von neuen Fehlzeiten. Erst wenn alle finalen Unterlagen vorliegen, ist uns eine Aussage möglich. 
Einen Vorabantrag zu stellen, ist vor allem dann ratsam, wenn man möglichst schnell die Facharztanerkennung braucht, da bspw. eine Oberarztstelle in Aussicht gestellt wurde. Allerdings sollte dann aber auch der reservierte Prüfungstermin wahrgenommen werden.

Weigl: Wenn mir noch ein Teil meiner Weiterbildung fehlt: Gibt es Hilfestellungen oder Angebote von der BLÄK, wie man dies erlangen kann?

Kleps: Im „Meine-BLÄK-Portal“ sehen Sie bei den Weiterbilderinnen und Weiterbildern nach WBO 2021, welche Inhalte von wem vermittelt werden können. Über die Homepage wird dies noch nicht veröffentlicht.

Nachtigall: Noch bietet das Portal keine Suchmöglichkeit, wo bestimmte Kompetenzen der Weiterbildung erworben werden können. Sie können lediglich bei den einzelnen Befugnissen schauen, was an einer Weiterbildungsstätte vermittelt werden kann.
Wenn einzelne Kompetenzen fehlen, müssen Sie diese nicht zwingend in einem regulären Weiterbildungsverhältnis erwerben. Sie können stattdessen z.B. auch an anderen Stätten hospitieren. Wir helfen Ihnen dabei, herauszufinden, ob das an einer bestimmten Stätte möglich ist.

Schniewindt: Das heißt, ich kann eine Kompetenz auch im Rahmen einer Hospitation erlangen?

Nachtigall: Ja, das ist grundsätzlich möglich – allerdings nicht bei größeren Weiterbildungsanteilen. Und es sollte nicht die Regel sein. Wenn aber einzelne, ganz konkrete Inhalte fehlen, braucht es nicht zwingend ein reguläres Arbeitsverhältnis, um diese zu erwerben.

Zolg: In solchen Sonderfällen versuchen wir eine Brücke zu bauen. Allerdings geht das nur bei überschaubaren Inhalten und nur dann, wenn ein reguläres Weiterbildungsverhältnis nicht zumutbar wäre. Hospitationen sind eigentlich nicht in der Weiterbildungsordnung vorgesehen.

Mathes: Nehmen wir die Weiterbildenden in den Blick. Welche Instrumente sind zur Qualitätssicherung besonders wichtig?

Kleps: Für jede Bezeichnung gibt es zur Erlangung einer Weiterbildungsbefugnis einen gesonderten Fragenkatalog, den die Befugten bei Beantragung ausfüllen müssen. Bei niedergelassenen Weiterbilder*innen nutzen wir Häufigkeitsangaben in den Leistungsstatistiken. In einigen operativen Fächern müssen auch OP-Berichte eingereicht werden. Unsere Fachberater*innen prüfen die eingereichten Zahlen und Unterlagen und stellen sicher, dass diese stimmig und realistisch sind. Manchmal brauchen wir detaillierte Nachweise, um die Plausibilität zu prüfen. Im Rahmen der Prüfungszulassung eines Weiterzubildenden erfolgen, u. a. bei Kontrolle der ausgestellten Logbücher, stichprobenartige Kontrollen ob sich diese Zahlen mit den Angaben im Antrag des Befugten decken. 

Wichtig sind auch die Weiterbildungsprogramme. Die Weiterbildenden müssen diese bei Antragsstellung einreichen, damit wir sie prüfen können. Sie sollen den Weiterzubildenden auch dazu dienen, strukturiert weitergebildet zu werden. Das Weiterbildungszeugnis muss sich mit dem Weiterbildungsprogramm decken, da dies grundsätzlich verbindlich ist.

Mathes: Wohin können sich Weiterzubildende wenden, wenn es zu Unstimmigkeiten kommt? Welche Rolle spielen dabei die Ombudsstelle für Weiterbildungsfragen und der Ausschuss für Weiterbildungsfragen?

Lessel: Die Kammer legt großen Wert darauf, in Konfiktfällen zu vermitteln. Die Ombudsstelle ist für alle Anfragen offen und versucht, Streitigkeiten außergerichtlich und unabhängig vom Referat Weiterbildung zu lösen. Vieles kann die Ombudsstelle direkt mit den Befugten klären, ohne den Kammervorstand einzuschalten. Kommt es bspw. bei der Beurteilung eines Antrags auf Prüfungszulassung zu keiner Einigung, so kann natürlich auch ein Widerspruch eingelegt werden, der dann durch den Ausschuss des Vorstands für Weiterbildungsfragen und Widerspruchsfragen geprüft und im Auftrag des Vorstands entschieden wird.

Gibt es grundsätzliche Kritik an der Weiterbildungsordnung oder zeigt sich, dass Änderungsbedarf besteht, so befasst sich auch ein gesondertes Gremium mit der Weiterentwicklung und Umsetzung der WBO. Es ist ein dynamischer Prozess, auch auf Bundesebene, bei denen viele Personen einbezogen werden müssen. Letztlich entscheidet der Bayerische Ärztinnen- und Ärztetag über Änderungen der WBO.

Zolg: Bisher stellen allerdings nur wenige Weiterzubildende einen Antrag auf Prüfungszulassung nach der neuen WBO. Im Verlauf wird sich zeigen, was wir noch anpassen müssen. Auch die Bundesärztekammer passt die (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) beim Deutschen Ärztetag in der Regel einmal im Jahr an. Bevor wir die Anpassungen hier in unsere bayerische Weiterbildungsordnung übernehmen, müssen die zuständigen Gremien den Anpassungen zustimmen 

Weigl: Was sind denn Ihre Erfahrungen mit dem eLogbuch?

Nachtigall: Da die meisten Weiterbildungen aktuell noch nach der alten WBO laufen, müssen wir beobachten, wie sich das entwickelt. Das eLogbuch zu benutzen ist in Bayern nicht verpflichtend. Im Zuge der neuen WBO möchten wir eine kontinuierliche Weiterbildung und einen fortlaufenden Austausch fördern. Die verschiedenen Landesärztekammern setzen die MWBO teilweise unterschiedlich um. Trotzdem ist das eLogbuch ein wichtiger erster Schritt zur Vereinheitlichung und Zusammenarbeit zwischen den Ländern. 

Zolg: Wir stecken damit aktuell noch in den Kinderschuhen. Im Januar 2024 gab es knapp 2.000 Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, 5.200 Weiterbildungsbefugte und 41 Sachbearbeiter*innen der BLÄK, die als Nutzer im eLogbuch registriert waren. Wir befinden uns noch am Anfang der „digitalen Logbuchführung“.

Mathes: Wie können wir als WBA dazu beitragen, die Weiterbildungssituation gemeinsam mit der Kammer zu verbessern?

Zolg: Auf jeden Fall sind wir sehr offen für Anregungen. Die Berufspolitik ist an dieser Stelle besonders gefordert – und dabei gilt: Wer nichts sagt und immer nur alles hinnimmt, wird nichts verändern. Engagement von Weiterzubildenden ist dabei auch sehr wichtig für die Weiterentwicklung. 

Mathes: Die Einladung zum Engagement nehmen wir gerne entgegen und hoffen und freuen uns, dass wir heute mit Ihnen viele Aspekte rund um die aktuelle Weiterbildungssituation beleuchten konnten. 

Das Interview für den Ausschuss „Weiterbildung in München“ führten: Dr. med. Sonja Schniewindt, Fachärztin für Innere Medizin, Dr. med. Elena Weigl, Ärztin in Weiterbildung, Kinderchirurgie, Dr. med. Sonja Mathes, Ärztin in Weiterbildung, Dermatologie

MÄA 24/2024